Firmenwagen sind zum Betriebsvermögen gehörende Kfz, die Arbeitnehmer privat nutzen dürfen. Hieraus ergibt sich ein sog. geldwerter Vorteil, der zum Arbeitslohn zählt. Bei Geschäftswagen, die ebenfalls zum Betriebsvermögen gehören, ist es der Unternehmer, der das Kfz auch privat nutzt, und die sich hieraus ergebenden Kosten sind Privatentnahmen, die den Gewinn nicht mindern dürfen. Mithilfe des Mandanten-Merkblatts informieren Sie Ihre Mandanten schnell und bequem.

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