Betriebsprüfung & Abwehrberatung

Wussten Sie, dass jeder dritte Steuerbescheid fehlerhaft ist?

Da vielfach eine genaue und kritische Prüfung der Steuerveranlagung unterbleibt, kassiert der Fiskus regelmäßig Gelder, die ihm rechtlich eigentlich gar nicht zustehen!

Noch immer verzichten aber viele Bürger darauf, Ihre Rechte mit entsprechenden Verfahrensmitteln durchzusetzen. Erschlagen von der Masse und Komplexität steuerrechtlicher Regelungen werden Verwaltungsakte oft viel zu schnell widerspruchslos hingenommen. Aus unserer täglichen Praxis wissen wir:  es reicht  oft ein gezieltes, fachgerecht formuliertes Schreiben und das Finanzamt muss die Segel streichen und die rechtswidrigen Steuerfestsetzungen korrigieren. In vielen Fällen sind allerding weitere Schritte nötig und Konflikte mit der Finanzverwaltung müssen vor den Finanzgerichten ausgetragen werden. Nach der Statistik endet ein hoher Anteil der Finanzprozesse mit für den Steuerpflichtigen günstigen Entscheidungen. Ein Grund zur Freude? Wohl kaum, zeigt dies doch deutlich, dass der Fiskus oftmals bei der Steuerfestsetzung zunächst rein fiskalischen Argumenten folgt und geringes Interesse zeigt, einen Sachverhalt auch einmal aus dem Blickwinkel des Steuerpflichtigen zu betrachten. Dass immer noch viele Menschen gerichtliche Auseinandersetzungen scheuen, dürfte dem Finanzamt oftmals in die Karten spielen.

Wir raten Ihnen grundsätzlich, Ihre Rechte entschlossen zu wahren. Selbstverständlich geht jeder Prozessführung eine gründliche Beratung zu Kosten und Risiken voraus. Nutzen Sie unsere Erfahrung und zahlen Sie nur die Steuern, die Sie wirklich zahlen müssen!

Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden,
  • Abwehrberatung und Vertretung in steuerstrafrechtlichen Verfahren
  • Führen von Einsprüchen und Klagen,
  • Anträge auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen,
  • Stundungs- und Erlassanträge,
  • Beantragung von vorläufigem Rechtsschutz,
  • Begleitung von steuerlichen Betriebsprüfungen, Lohnsteueraußenprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen.

Wann kann es zu einer Betriebsprüfung kommen?

Bevor es zu einer Betriebsprüfung kommt, werden Sie informiert, aber der Prüfer hat in der Regel bereits einige Informationen über Sie und Ihr Unternehmen in der Tasche (Bilanzen, Steuererklärungen, Kontrollmitteilungen usw.). Auf dieser Basis bereitet er die Außenprüfung vor. Es ist daher sinnvoll, sich vorher Gedanken über die Hintergründe zu machen:

  • Sie haben hohe Einlagen in das Betriebsvermögen bei niedrigem Privatvermögen gemacht.
  • Ihr Unternehmen hat über mehrere Jahre Verluste erwirtschaftet.
  • Das Betriebsvermögen oder Ihr Vermögen wächst ohne entsprechende Einnahmen.
  • Ihr Einkommen ist zu niedrig im Vergleich zu den normalen Lebenshaltungskosten.
  • Ihr Lebensstil paßt nicht zu Ihrem Einkommen.
  • Ihr Gewinn liegt unter dem Branchendurchschnitt, der aus den Gewinnrichtsätzen hervorgeht.
  • Ihre Umsätze schwanken ohne erkennbaren Grund stark.
  • Einlage oder Entnahme von Grundstücken in bzw. aus dem Betriebsvermögen.
  • Sie ändern die Rechtsform des Unternehmens oder geben es auf.
  • Sie kommen steuerlichen Verpflichtungen nicht oder nicht pünktlich nach.
  • Vorherige Prüfungen führten zu hohen Nachzahlungen.