Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob von einem Bistum der römisch-katholischen Kirche Deutschlands gezahlte Dienstbezüge eines im Ausland tätigen Priesters aufgrund deren Herkunft aus einer inländischen öffentlichen Kasse der inländischen Steuerpflicht unterliegen (Az. VI R 35/21).
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BFH: KEINE RELEVANZ DER UNTERNEHMENSIDENTITÄT BEI EINER KAPITALGESELLSCHAFT FÜR DIE FESTSTELLUNG EINES IM WEGE DER ANWACHSUNG VON EINER PERSONENGESELLSCHAFT ÜBERNOMMENEN GEWERBEVERLUSTS
Der BFH entschied, dass ein ursprünglich im Betrieb einer Personengesellschaft entstandener und durch Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft übergegangener Gewerbeverlust nicht dadurch entfällt, dass die Kapitalgesellschaft den verlustverursachenden Geschäftsbereich im Wege eines Asset Deals weiterveräußert (Az. III R 30/21).